Spezifika und Vorteile
Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
- Mitglieder einer eG sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
- Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
- Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
- Zur Gründung einer eG sind bereits drei Personen ausreichend.
- Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
- Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
- Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.
- Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
- Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
- Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.
- Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren eGs den Jahresabschluss prüft.
- Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.